Leopold-Reitz-Weg
Der aus Böbingen stammende Volksschullehrer und Teilnehmer des ersten Weltkrieges unterrichtete ab 1921 in Neustadt. Ab 1924 stellten sich bei ihm Erfolge als Schriftsteller ein. 1928 wurde er zum Vorsitzenden des Literarischen Vereins der Pfalz gewählt. Reitz war maßgeblich an der Eingliederung des Vereins in die „Arbeitsgemeinschaft des deutschen Schrifttums in der Pfalz“, welche dem „Kampfbund für deutsche Kultur“, welche sich ab April 1933 im Zuge der Gleichschaltung abspielte, beteiligt. Schon vor 1933 wurden seine Werke von nationalistischen Kreisen gefördert, da sie sich thematisch oft um „Heimat“ und „Deutschtum“ drehten.
Vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten war Leopold Reitz im Stahlhelm aktiv und nach eigenen Angaben ab dem 25.10.1933 der SA an und stieg in den Rang eines Truppführers auf. 1936 wurde er zum Pressereferenten des SA-Sturms ernannt.
Reitz trat 1934 wurde er Mitglied im NS-Lehrerbund, ab 1935 in der „Volkswohlfahrt“ und ab 1937 im Reichskolonialbund.
1943 wurde er zum Neustadter Kulturreferenten ernannt.
Nachkriegszeit:
Im ersten „Entnazifizierungsverfahren“ wurde er als „Aktivist“ eingestuft, nach einem Revisionsantrag wurde er als „Mitläufer“ eingestuft. Infolgedessen galt er als entlastet und konnte seinem Beruf als Lehrer wieder nachgehen.
Im Jahr 1954 begründete er die „Weinbruderschaft der Pfalz“ mit, deren Vorsitzender er auch wurde.
Nach seinem Tod 1972 wurde im Jahre 1975 der Sonnenweg nach Leopold Reitz benannt und durch die Weinbruderschaft auch ein Gedenkstein für ihn aufgestellt, welcher nur seine Rolle als „Ordensmeister“ der „Weinbruderschaft“darstellt.
Ehrungen:
1954 wurde ihm die Ehrenbürgerschaft der Gemeinde Böbingen angetragen.
1959 erfolgte die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse.
1963 wurde ihm der Literaturpreis des Bezirksverbandes Pfalz verliehen
1966 Verleihung der Goldenen Bürgermedaille der Stadt Neustadt „in Würdigung seiner Verdienste als Heimatdichter und Schriftsteller“ (Markus Raasch, Neustadt und Nationalsozialismus S.49)