Gewerkschaftshaus
- 03.04.1933, Verbot von 12 sozialistischen Organisationen in Neustadt
- Der 1. Mai wurde „Tag der Nationalen Arbeit“: „Seit heute Vormittag ist in den Geschäftsräumen in der Marstallgasse die Hakenkreuzfahne“
- Der Gewerkschaftsführer Wiegand wurde von der Hilfspolizei abgeholt
- Ab dem 2. Mai 1933 wurden die Gewerkschaften zerschlagen
- Hans Braun (Gewerkschaftssekretär, Metallgewerkschaft und Bau) kam im März 1933 in die Kaserne und anschließend nach Dachau
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Ausriss Landauer Anzeiger vom Mai 1933
Historischer Kontext
Organisation der Arbeiter
Das NS-Regime verfügte zunächst über zwei Organisationsformen der arbeitenden Bevölkerung – die Nationalsozialistische Betriebszellenorganisation (NSBO) und die Deutsche Arbeitsfront (DAF). Die NSOB war von sozialistischen Ideen beeinflußt, ihr Ziel war eine Staatsgewerkschaft. Sie setzte sich nicht durch. Sieger im Kampf um die Macht wurde die DAF. Die DAF wurde von Dr. Robert Ley (1890-1945) geführt. Der Kriegsfreiwillige im Ersten Weltkrieg war Chemiker und trat 1924 in die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) ein. Sehr schnell erhielt Ley von Hitler wichtige Funktionen zugewiesen: Gauleiter der NSDAP im Rheinland, ab 1932 Stabsleiter der Politischen Organisation in der Reichsleitung der Partei, war er seit 1928 Mitglied im Preußischen Landtag, wurde 1930 zum Reichstagsabgeordneten gewählt. Ley gehörte als Reichsorganisationsleiter der obersten Führungsebene der NSDAP an.
Nachdem Hitler am 2. Mai 1933 die Gewerkschaften aufgelöst hatte, wurde am 10. Mai 1933 die DAF als umfassende Wirtschaftsorganisation gegründet, die formell der NSDAP angeschlossen war. Ihr sollten alle Männer und Frauen angehören, die in Industrie, Handel und Gewerbe tätig waren – Arbeiter, Angestellte, Handwerker, Gewerbetreibende, Betriebsleiter und Unternehmer. Auch die Arbeitgeberverbände gingen in der DAF auf. Sie beruhte auf Einzelmitgliedschaft, die formal freiwillig war, tatsächlich wurde aber starker sozialer Druck ausgeübt, ihr beizutreten.
Im Jahre 1942 umfaßte die DAF 25 Millionen Mitglieder. Dieser Wirtschaftsverband setzte sich aus 18 Reichsbetriebsgemeinschaften zusammen. Diese wurden nach dem Führerprinzip gemäß der Organisationsstruktur der NSDAP mit 40.000 hauptamtlichen Funktionären aufgebaut: Führer und Gefolgschaft, Befehl und Gehorchen. Das bisherige Mitspracherecht von Betriebsräten in sozial- und tarifpolitischen Fragen wurde durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 aufgehoben. An ihre Stelle traten beratende ‚Vertrauensräte‘, zugleich wurde dem Unternehmer als ‚Führer der Betriebsgemeinschaft‘ weitgehende Handlungsfreiheit zugesprochen. Die DAF übte als ein bedeutender machtpolitischer Faktor nicht nur Kontrolle und Lenkung im Sinne der Ideologie des Regimes aus, sondern wirkte auch über die Betreuung und Gestaltung von Urlaub und Reisen durch ihre schon 1933 von Hitler proklamierte Freizeitorganisation ‚NS-Gemeinschaft Kraft durch Freude‘ (KdF) – beispielsweise über Schiffsreisen mit eigener Flotte – führte ‚Volksbildung‘ durch und entwickelte das KdF-Volkswagen-Projekt. Außerdem organisierte die DAF einen Reichsberufswettkampf.
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