Öffentliche Gebäude

Der Saalbau

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Bahnhofstraße

Bis 1933 war der Saalbau Kundgebungs- und Veranstaltungssaal von allen Parteien. Saalschlachten und Schlägereien zwischen den Parteien auf dem Bahnhofsvorplatz waren üblich.

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Historischer Kontext

Kampftruppen der Parteien

Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold
Rechte und nationale Kampfbünde, wie der „Stahlhelm“ oder die SA sowie der KPD-nahe Rote Frontkämpferbund hatten den politischen Kampf immer weiter radikalisiert. Zunächst gründeten sich eine Reihe von lokalen sozialdemokratischen Selbstschutzorganisationen. Auf diesen aufbauend wurde als Reaktion auf die rechten (Hitlerputsch) und linken (Hamburger Aufstand) Umsturzversuche von 1923 am 22. Februar 1924 von Mitgliedern der SPD, der Deutschen Zentrumspartei, der Deutschen Demokratischen Partei sowie Gewerkschaftern in Magdeburg das Reichsbanner gegründet. Allerdings überwog der Anteil der Sozialdemokraten in der Mitgliedschaft deutlich. Schätzungen gehen von bis zu 90 Prozent aus.
Das Reichsbanner war ein Veteranenverband, in dem Kriegsteilnehmer des Ersten Weltkrieges ihre Kriegserfahrungen mit ihrem Eintreten für die Republik verbanden. Seine Hauptaufgabe sah das Reichsbanner somit in der Verteidigung der Weimarer Republik gegen Feinde aus den nationalsozialistischen, monarchistischen und kommunistischen Lagern. Otto Hörsing bezeichnete das Reichsbanner 1931 als „überparteiliche Schutzorganisation der Republik und der Demokratie im Kampf gegen Hakenkreuz und Sowjetstern“. Dabei verstand sich das Reichsbanner als Hüter des Erbes der demokratischen Tradition der Revolution von 1848 und der verfassungsmäßigen Reichsfarben Schwarz-Rot-Gold.
Wikipedia-Eintrag zum Reichsbanner

RFB
Am 18. Juli 1924 gründete die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) in Halle/Saale den Roten Frontkämpferbund (RFB), zu dessen Beitritt alle „klassenbewussten“ Arbeiter aufgerufen wurden. Die Mitglieder des Wehrverbands waren uniformiert. Bei Veranstaltungen und Kundgebungen traten sie in Marschblocks mit Schalmeienkapellen und Fahnen auf. Symbol des RFB war eine geballte Faust, die stete Kampfbereitschaft ausdrücken sollte. Unter der Leitung von Ernst Thälmann umfasste der RFB 1927 über 1.600 Ortsgruppen mit rund 110.000 Mitgliedern. Neben paramilitärischen Schulungen erhielten die Rotfrontkämpfer politischen Unterricht über Marxismus-Leninismus. Verbandseigene Zeitung war „Die Rote Front“. Jugendliche zwischen 16 und 21 Jahren bildeten die „Rote Jungfront“. Die Frauenabteilung des RFB firmierte ab 1925 als „Roter Frauen- und Mädchenbund“ (RFMB).
Der Weimarer Republik stand der RFB ablehnend gegenüber. Zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Mitgliedern des RFB mit 33 Toten kam es am 1. Mai 1929 in Berlin, als die KPD trotz eines Verbots ihre traditionellen Maikundgebungen durchführte. Die Innenminister der Länder nahmen den „Blutmai“ zum Anlass, den RFB und seine Unterorganisationen reichsweit zu verbieten. Bis zu seiner Zerschlagung nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten existierte der RFB illegal weiter. Bis 1933 lieferten sich die Rotfrontkämpfer mit Angehörigen der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) bürgerkriegsähnliche Straßen- und Saalschlachten, häufig mit tödlichem Ausgang.
DHM-Eintrag zum RFB (Roter Frontkämpferbund)

SA
Die Sturmabteilung (SA) war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP während der Weimarer Republik und spielte als Ordnertruppe eine entscheidende Rolle beim Aufstieg der Nationalsozialisten, indem sie deren Versammlungen vor Gruppen politischer Gegner mit Gewalt abschirmte bzw. gegnerische Veranstaltungen massiv behinderte.
Nach der Machtübernahme der NSDAP wurde die SA von Hermann Göring, dem Reichskommissar für das preußische Innenministerium und damit Dienstherr der preußischen Polizei, kurzzeitig auch als staatliche „Hilfspolizei“ eingesetzt. Nach dem Sommer 1934, als SS-Einheiten die SA-Führungsspitze ermordet hatten, verlor sie in der weiteren Zeit des Nationalsozialismus sehr stark an Bedeutung. Nach der bedingungslosen Kapitulation 1945 wurde sie wie NSDAP und SS mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 2 verboten und aufgelöst.
Wikipedia-Eintrag zur SA (Sturmabteilung)

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