Der Neustadter Bahnhof
Von hier wurden Juden, Kommunisten, Sozialdemokraten und viele andere abtransportiert in Gefängnisse, Zuchthäuser, Konzentrations- und Vernichtungslager.
Ein Beispiel hierfür ist die Wagner-Bürckel-Aktion. So bezeichnet man die Deportation von über 6.500 Juden aus Baden und der Saarpfalz in das Internierungslager Gurs am 21. und 22. Oktober 1940. In der Nacht vom 21. auf den 22. Oktober 1940, am Abschluss des jüdischen Laubhüttenfests Sukkot, wurde die jüdische Bevölkerung aufgefordert, sich innerhalb kurzer Zeit (30 Minuten bis 2 Stunden) reisefertig zu machen, mit dem Befehl zur Deportation aus ihren Wohnungen getrieben, gesammelt und abtransportiert. Der Befehl betraf alle „transportfähigen Volljuden“ vom Kind bis zum Greis, schließlich waren es 6.538 Deutsche jüdischer Herkunft, nur wenige wurden verschont, darunter die in „Mischehe“ lebenden Juden. Gestattet war lediglich die Mitnahme von 50 kg Gepäck und eine Barschaft von 100 Reichsmark. Sieben Eisenbahnzüge aus Baden und zwei Züge aus der Pfalz fuhren mit den Deportierten ins Landesinnere Frankreichs. Die Fahrt über Avignon und Toulouse dauerte drei Tage und vier Nächte, bis die Gefangenen schließlich am Fuße der Pyrenäen in Oloron-Sainte-Marie auf Lastwagen verladen und die meisten in das Internierungslager Gurs verbracht wurden.
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Die Opfer der "Bürckel-Aktion" in Neustadt
Historischer Kontext
Die Deutsche Reichsbahn
Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Verhältnisse der Reichsbank und der Deutschen Reichsbahn vom 10. Februar 1937 wurde die Reichsbahn wieder unter die Reichshoheit gestellt und in Deutsche Reichsbahn zurückbenannt. Die Logistik der Reichsbahn war bedeutend für die Durchführung der Angriffskriege, die Vorbereitung zum Einfall in die Sowjetunion soll der größte Eisenbahnaufmarsch in der Geschichte gewesen sein. Zur Vernichtung der Juden war die Logistik der Reichsbahn ebenfalls ein wichtiger Baustein.
Charakteristisch für die ersten sechseinhalb Jahre dieses Zeitraumes war das rasante Wachstum der Deutschen Reichsbahn, das fast ausschließlich durch Übernahmen anderer Eisenbahnen zustande kam. Dies betraf sowohl Teile fremder Staatsbahnen (in Österreich der gesamten Staatsbahn) in den an das Deutsche Reich angegliederten Gebieten, als auch Privatbahnen im Kernland und in angegliederten Gebieten.
Nach dem Anschluss Österreichs 1938 ergeht am 11. Juli 1939 das „Gesetz über die Deutsche Reichsbahn“. Es bestimmte in § 1:
Das Reich verwaltet unter dem Namen „Deutsche Reichsbahn“ das Reichseisenbahnvermögen als ein Sondervermögen des Reichs mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung. in § 1 Abs.2:
a) Zum Reichseisenbahnvermögen gehören auch das bis zum 17. März 1938 von der Unternehmung „Österreichische Bundesbahnen“ treuhänderisch verwaltete österreichische Bundesvermögen und das Vermögen des Wirtschaftskörpers „Österreichische Bundesbahnen“ einschließlich aller öffentlichen und privaten Rechte und Verbindlichkeiten dieser beiden Vermögen, die auf Grund der Verordnung vom 17. März 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 252) von der Deutschen Reichsbahn als Sondervermögen des Reichs verwaltet werden
b) die Eisenbahnen und deren Nebenbetriebe in den sudetendeutschen Gebieten, soweit sie nach der Verordnung vom 19. Oktober 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 1446) Teil des Reichseisenbahnvermögens geworden sind, und die bisherigen Staatseisenbahnen und deren Nebenbetriebe im Memelland.
Das Reichsbahngesetz vom 11. Juli 1939 bestimmte in § 3:
(1) Leiter der Deutschen Reichsbahn ist der Reichsverkehrsminister. Er führt als solcher die Bezeichnung Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn. Er ist für die Geschäftsführung der Deutschen Reichsbahn verantwortlich.
(2) In der obersten Leitung stehen ihm ein Staatssekretär des Reichsverkehrsministeriums (Stellvertretender Generaldirektor) und Ministerialdirektoren des Reichsverkehrsministeriums (Vorstandsmitglieder) zur Seite.
In der Zeit von 1939 bis 1945 war Julius Dorpmüller (seit 1937 Reichsverkehrsminister) der Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn.